Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Zustandekommen eines Vertrags

Verträge über die Nutzung von Software, Leistungen und Internetdiensten der e-Delux GmbH (im Folgenden kurz e-Delux genannt) kommen mit der Gegenzeichnung eines Kundenauftrags durch e-Delux zustande. e-Delux kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung, bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.

§2 Leistungsumfang

1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Angeboten, der aktuellen Preisliste und der Leistungsbeschreibung von e-Delux, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben im Vertrag. Die Leistungsbeschreibung für Internetleistungen liegt am Sitz der Gesellschaft, sowie bei den Betreibern von Subknotenrechnern zur Einsicht bereit. Sie kann angefordert oder über elektronischen Weg abgerufen werden.

2. e-Delux behält sich vor, die Internetleistungen auf Übertragungswegen Dritter zu erbringen.

3. e-Delux ist berechtigt, diese Bedingungen, sowie die zu erbringenden Internetleistungen und die zu erhebenden Entgelte zu ändern. e-Delux bietet in diesem Fall dem Kunden geänderte Bedingungen an; dabei weist e-Delux ausdrücklich und schriftlich auf das Recht des Nutzers hin, der Geltung der geänderten Bedingungen, Leistungen oder Entgelte innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich zu widersprechen. Falls der Kunde nicht fristgerecht widerspricht, wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen, Leistungen und/oder Entgelten fortgesetzt. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist e-Delux berechtigt, das Vertragsverhältnis gemäß § 3 zu beenden.

4. Soweit e-Delux kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung geändert oder eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§3 Kündigung eines Vertrags

1. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.

2. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muss e-Delux mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

3. Domainkündigungen müssen e-Delux mindestens sechs Wochen vor Ende der Laufzeit (ein Jahr), an dem sie wirksam werden sollen, zugehen

4. Hostingkündigungen müssen e-Delux mindestens drei Monate vor dem Tag, an dem sie wirksam werden sollen, zugehen

5. Serverkündigungen müssen e-Delux mindestens sechs Wochen vor Ende der Laufzeit (ein Jahr), an dem sie wirksam werden sollen, zugehen

6. Jegliche Kündigung bedarf der Schriftform.

7. Im Übrigen gilt § 4 Abs. 3.

§4 Pflichten des Nutzers

1. Der Kunde ist verpflichtet die Software und Internetdienste von e-Delux sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde e-Delux die entstandenen Kosten zu erstatten;

b) e-Delux unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen;

c) e-Delux die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit das für die Nutzung der Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden;

d) e-Delux mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den Diensten verwendet wird;

e) dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;

f) die Zugriffsmöglichkeit auf die Dienste von e-Delux nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;

g) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten von e-Delux erforderlich sein sollten;

h) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;

i) e-Delux erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);

j) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;

k) nach Abgabe einer Störungsmeldung die e-Delux durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass der Kunde die Störung grob fahrlässig verursacht hat oder sie in seinem Verantwortungsbereich vorlag und er das grob fahrlässig nicht erkannt hat;

l) e-Delux innerhalb eines Monates:

– jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,

– bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,

– jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von e-Delux geführt wird, anzuzeigen.

2. Bei der Nutzung von Web-Hosting-Diensten ist der Kunde zudem verpflichtet,

a) das Web-Hosting-Angebot von e-Delux nicht missbräuchlich und nur im Einklang mit den anwendbaren nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften zu nutzen, insbesondere keine Rechte Dritter, zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, zu verletzen;

b) keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere keine Informationen anzubieten oder zu übermitteln, die zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, pornographisch sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen;

c) bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist;

d) die nationalen und internationalen Urheberrechte sowie geistigen Schutzrechte Dritter zu beachten;

e) Der Kunde ist verantwortlich für die Inhalte der von ihm oder seinem Internetanschluss in das Internet eingestellten Homepage. Er verpflichtet sich insoweit, e-Delux von Ansprüchen Dritter freizustellen;

f) Für die Vereinbarkeit der Zeichenfolge der Sub-Level-Domain mit Rechten Dritter, z.B. mit Namen-, Marken-, Urheber-, oder sonstigen Schutzrechten, ist e-Delux nicht verantwortlich;

g) Für Homepages besteht ggf. eine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach dem Mediendienste-Staatsvertrag.

3. Verstößt der Kunden gegen die Abs. 1 Lit. b), e) und f) und Abs. 2 genannten Pflichten, ist e-Delux sofort und in den übrigen Fällen von Verstößen gegen die vorgenannten Pflichten mit Ausnahme von Lit. a) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und/oder die Nutzung zu sperren.

4. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann e-Delux im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen e-Delux nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

§5. Höhere Gewalt, Haftungsbeschränkung

1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die e-Delux die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von e-Delux oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den vom ANBIETER autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten – berechtigen e-Delux, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauern solche Ereignisse länger als 60 Tage, ist jede Partei zur sofortigen Kündigung des Vertrags gemäß 11.3 berechtigt.

2. Eine Haftung von e-Delux oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen besteht nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, auf deren Erfüllung die andere Partei in besonderem Maße vertrauen darf (“Kardinalpflichten”). Dies betrifft die Haftung auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung – auch im Zusammenhang mit Gewährleistungsverpflichtungen. Der vorgenannte Ausschluss gilt nicht für Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

3. Soweit Kardinalpflichten in dem in 13.2 genannten Sinn leicht fahrlässig verletzt werden, haftet e-Delux höchstens bis zu einem Betrag je Schadensfall entsprechend einer durchschnittlichen Monatsvergütung unter dem betreffenden Vertrag. Für die Durchschnittsberechnung werden die sechs Monate vor dem Schadensfall oder, wenn die Vertragsdauer kürzer war, die von e-Delux nach billigem Ermessen bestimmten voraussichtliche durchschnittliche monatliche Vergütungen zugrunde gelegt. Dieselbe Begrenzung gilt für alle in 13.2 genannten Haftungstatbestände auch bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung jeglicher Pflichten durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von e-Delux sind.

4. In jedem Fall ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit, bei Handlungen des in 13.3 Satz 3 genannten Personenkreises auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt.

5. Ansprüche gegen e-Delux auf Schadensersatz, ausgenommen solche aus unerlaubter Handlung, verjähren in zwei Jahren.

6. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt.

7. e-Delux haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

8. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen, die von Dritten betrieben werden, eingetreten, gelten die im Verhältnis von e-Delux und diesem Dritten anwendbaren Bestimmungen für die Haftung von e-Delux gegenüber seinem Kunden entsprechend.

9. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie der Höhe nach auf die Rückerstattung der gezahlten Entgelte beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In jedem Fall gelten die nach § 7 TKG zulässigen Haftungsbeschränkungen als Haftungsobergrenze.

10. Für von e-Delux gelieferte Hard- oder Software entspricht die Gewährleistungsfrist den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gelieferte Hard- oder Software fehlerhaft ist, steht e-Delux ein Nachbesserungsrecht zu. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung für Schäden der Höhe nach auf den für die mangelhafte Ware gezahlten Kaufpreis beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von e-Delux vorliegt.

11. Weder e-Delux noch die Lieferanten von e-Delux sind für irgendwelche Folgeschäden (zum Beispiel für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von geschäftlichen Daten oder Informationen oder aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung der vertraglichen Leistung und der installierten Hard- und Software entstehen. Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, bleiben unberührt.

12. E-Delux haftet auschliesslich mit dem Vermögen der GmbH

§6 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für Schäden, die e-Delux durch die missbräuchliche oder schuldhafte rechtswidrige Verwendung von e-Delux-Diensten durch den Kunden entstehen. Er haftet auch für Schäden dieser Art, die e-Delux dadurch entstehen, dass der Kunde den unter §4 aufgeführten Pflichten nicht nachkommt bzw. diesen nicht mit der üblichen Sorgfalt nachkommt

§7 Software-/Warenlieferungen

1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von e-Delux auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.

2. Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung von e-Delux

3. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch e-Delux durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Das Nutzungsrecht an einer von e-Delux entwickelten oder gelieferten Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im Übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen.

5. Wird von Abs. 4 abweichend vereinbart, daß das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.

6. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, e-Delux unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von e-Delux keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und e-Delux auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.

7. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von e-Delux eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat e-Delux das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen: a) den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt, b) dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen, c) den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist, d) den Vertragsgegenstand zurück zu nehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.

8. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.

9. Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch e-Delux, ist diese gesondert abzugelten.

10. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von e-Delux verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von e-Delux unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

11. e-Delux ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.

§8 Agenturleistungen

1. Für die Erbringung von Agenturleistungen durch e-Delux gelten ausschließlich die mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen und die vorliegenden Lieferbedingungen.

2. Der Umfang der von e-Delux zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der dem Auftrag zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung. Zusätzliche Leistungen werden von e-Delux nur geschuldet, wenn sie durch e-Delux zuvor schriftlich bestätigt worden sind.

3. Soweit kein Festpreis vereinbart wurde, gilt für die von e-Delux zu erbringenden Leistungen die jeweils gültige e-Delux Preisliste.

5. e-Delux erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und haftet für Schäden nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von e-Delux, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

6. Von e-Delux zugesagte Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

7. e-Delux räumt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an den von e-Delux erbrachten Leistungen soweit ein, wie es der Zweck des erteilten Auftrags erfordert. Diese Nutzungseinräumung ist mit der Zahlung der Vergütung abgegolten. Jede weitere Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien.

8. Die Urheberrechte bleiben im Übrigen davon unberührt und verbleiben bei e-Delux.

§9 Zahlungsbedingungen

1. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte jährlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.

2. Rechnungen werden, sofern nicht anders vereinbart, dem Kunden per Post oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Sollte der Kunde eine andere Form der Rechnungszustellung wünschen, ist e-Delux berechtigt, hierfür eine zusätzliche Gebühr in Höhe von Euro 1,50 zu erheben.

3. Sonstige Entgelte, insbesondere für personalisierte Einstellungen oder nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

4. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am siebenten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

5. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für Warenlieferungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von e-Delux; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für e-Delux als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum von e-Delux durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden – bei Verbindung wertanteilsmäßig – auf e-Delux übergehen.

6. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.

§10 Zahlungsverzug

1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist e-Delux berechtigt, den Anschluss zu sperren bzw. seine Dienste fristlos einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die jährlichen Entgelte zu zahlen.

2. Bei Zahlungsverzug ist e-Delux außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu berechnen, es sei denn, dass e-Delux eine höhere Zinslast nachweist. Ab dem 1. Januar 2001 ist e-Delux im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3% über der European Interbank Offered Rate (EURIBOR) zu berechnen, es sei denn, dass e-Delux eine höhere Zinslast nachweist.

3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt e-Delux vorbehalten.

§11 Aufrechnungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung

1. Gegen Ansprüche von e-Delux kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die e-Delux die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von e-Delux oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den durch e-Delux autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten – hat e-Delux auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen e-Delux, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängige Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn – der Kunde nicht mehr auf die Anbieter-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, – die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

4. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der von e-Delux liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn e-Delux oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§12 Nutzung durch Dritte

1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste des Anbieternetzes durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch e-Delux gestattet.

2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadens-ersatzanspruch.

3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffsund Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste des Anbieter-Netzes durch Dritte entstanden sind.

§13 Kundendienst

1. e-Delux wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen (montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr). Störungen an Festverbindungen werden im gleichen Rahmen innerhalb von 24 Stunden beseitigt.

2. Zu diesem Zweck unterhält e-Delux eine Hotline, die in der Regel zu den in Abs. 1 genannten Zeiten telefonisch oder per E-Mail erreicht werden kann.

§14 Geheimhaltung, Datenschutz

1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die e-Delux unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.

2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 des Teledienstedatenschutzgesetz und entsprechender Vorschriften der Telekommuni-kationsdiensteunternehmen – Datenschutzver-ordnung davon unterrichtet, dass e-Delux seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

3. Soweit sich e-Delux Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist e-Delux berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für Zwecke der Rechnungsstellung, auch wenn der Dritte seinen Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der EG hat.

4. e-Delux steht dafür ein, dass alle Personen, die von e-Delux mit der Abwicklung vertraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich e-Delux-Datenschutzrichtlinie in Ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste des Anbieter-Netzes nicht für Ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.

5. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über Ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory- Services).

§15 Hosting

1. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden verschiedene Leistungen angeboten, wie z.B. Hosting von Webseiten, Mailadressen, Domainregistrierungen, Serverhosting und Serveradministration.

2. e-Delux bedient sich zur Erfüllung seiner Leistung teilweise der Hilfe dritter Unternehmen. Dem Kunden ist daher bewusst, dass e-Delux auf die ordnungsgemäße technische Leistung dieser Partner keinen Einfluss hat, so dass die Leistung unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Lieferung Dritter steht. e-Delux trägt daher keine Verantwortung für Leistungsausfälle aufgrund der Unterbrechung der Leistungen durch seine Partner, soweit diese Unterbrechung nicht durch e-Delux zu verantworten ist. Dies gilt insbesondere bei Ausfällen laut §5 sowie Wartung und Anpassung der Übertragungskapazitäten. Vorstehendes gilt ebenfalls für den Ausfall der Stromversorgung.

3. e-Delux ist nicht für den Zugang des Kunden zum Internet verantwortlich. Diesen hat er selbst zu besorgen, wodurch möglicherweise weitere Kosten entstehen.

4. Die Weitergabe der Zugangsdaten zu den Servern oder Postfächern ist dem Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von e-Delux erlaubt. Hieraus entstehende Schäden hat der Kunde selbst zu verantworten.

5. Stehen die Leistungen in einem Zusammenhang mit einem von e-Delux oder seinen Partnern geführten Projekt, werden die notwendigen Zugangsdaten in maschinenlesbarer Form gespeichert.

6. Der Nutzer wird hiermit davon unterrichtet, dass e-Delux seine vollständige Anschrift und alle für die Rechnungsstellung notwendigen Informationen über die Nutzungsarten in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers an Dritte weitergegeben. Dem Kunden ist bewusst, dass bei beispielsweise der Domainregistrierung die Kundendaten an die zuständige Registrierungsstelle weitergegeben werden müssen.

7. e-Delux nutzt verschiedene neue Technologien zur Filterung unerwünschter oder schädlicher E-Mails. Dem Kunden ist bekannt, dass es bei dieser Filterung auch zu fehlerhaften Filterungen kommen kann. Dennoch erteilt der Kunde e-Delux hiermit die Erlaubnis und ausdrückliche Zustimmung zur Filterung seiner eingehenden E-Mails. Auf Anfrage ist e-Delux bereit, individuelle Anpassungen der Filtermaßnahmen vorzunehmen, soweit dies technisch möglich ist und dies keinen unzumutbaren Aufwand darstellt.

8. Sollte der Kunde seine Zustimmung nach Absatz 6 zurückziehen, ist der Anbieter zur umgehenden fristlosen Kündigung berechtigt. E-Delux haftet für einen daraus entstandenen Schaden und / oder Forderungen der Kunden nicht.

9. Der Kunde ist verpflichtet, Ausfälle der Leistung von e-Delux unverzüglich mitzuteilen, so dass es möglich ist, solche Ausfälle unverzüglich zu beseitigen. Verzögerungen, die aufgrund einer verspäteten Mitteilung des Ausfalls entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

10. Routinemäßige Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfall und berechtigen nicht zu Minderungen oder Schadensersatzansprüchen. Dem Kunden ist bekannt, dass technische Wartungsarbeiten ohne Vorankündigung erledigt werden.

11. Eine durchschnittliche Erreichbarkeit wird durch e-Delux nicht garantiert, soweit diese nicht einzelvertraglich zugesichert wurde.

12. e-Delux steht während seiner Geschäftszeiten für Hilfestellungen zur Verfügung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

13. Soweit e-Delux Administrations-dienstleistungen für den Kunden durchführt, hat der Kunde vor jedem angekündigten Zugriff des Anbieters auf die Kundensysteme eine Daten-sicherung durchzuführen. Für Schäden, die durch das Fehlen einer solchen Datensicherung entstehen, ist der Kunde verantwortlich.

§16 Support

1. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden verschiedene Arten der Hilfestellung, wie Telefon-Support, Fernwartung über das Internet oder Vor-Ort-Service angeboten, die in Sonderbedingungen beschrieben sind (s. Anlage 1). Dies geschieht entweder über Einzelaufträge oder durch einen dauerhaften Servicevertrag.

2. Sollte e-Delux bei der Bearbeitung eines Auftrags weitere Fehler, die die Hardware betreffen, bemerken, die nicht mit dem gemeldeten Problem zusammenhängen, stimmt der Kunde bereits jetzt der Beseitigung zu, soweit diese Arbeiten nicht mehr als 2,0h in Anspruch nehmen. Bei darüber hinausgehendem Arbeitsbedarf, wird e-Delux mit dem Kunden über die weitere Vorgehensweise sprechen.

3. e-Delux darf einzelne Teile der Leistung oder die Leistung insgesamt durch Dritte erbringen lassen, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

4. e-Delux bedient sich zur Erfüllung seiner Leistung teilweise der Hilfe dritter Unternehmen. Dem Kunden ist daher bewusst, dass e-Delux auf die ordnungsgemäße technische Leistung dieser Partner keinen Einfluss hat, so dass die Leistung unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Lieferung der Dienstleistungen Dritter steht. e-Delux trägt daher keine Verantwortung für Leistungsausfälle aufgrund der Unterbrechung der Leistungen durch seine Partner, soweit diese Unterbrechung nicht durch e-Delux zu verantworten ist. Dies gilt insbesondere bei Ausfällen laut §5. Ein Anspruch besteht nur soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. e-Delux ist nicht für den Zugang des Kunden zum Internet verantwortlich. Diesen hat er selbst zu besorgen, wodurch möglicherweise weitere Kosten entstehen.

6. Soweit kein dauerhafter Servicevertrag vereinbart ist hat der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit der Wartungs-leistung. Sollte jedoch ein Servicevertrag abgeschlossen worden sein, gelten die im Vertrag vereinbarten Reaktionszeiten.

7. Der Kunde hat e-Delux media services, soweit dies notwendig ist, alle Zugangsdaten für das zu wartende System zur Verfügung zu stellen.

8. Der Kunde soll vor dem Beginn der Wartung durch e-Delux eine Datensicherung vornehmen, da ihm bekannt ist, dass aufgrund der Wartungsarbeiten mit einem Datenverlust gerechnet werden muss. e-Delux wird selbstständig keine Datensicherung vornehmen.

§17 Datensicherung

1. Der Kunde ist für eine Sicherung seiner Daten (Backup) selbst verantwortlich. Sofern die e-Delux ein Backup der Daten zur eigenen Absicherung erstellt, erwächst daraus keine Garantieerklärung oder ein Rechtsanspruch des Kunden auf eine ordnungsgemäße Durchführung. Ein solches selbst erstelltes Backup wird nach Beendigung der Arbeiten umgehend gelöscht.

2. Soweit e-Delux Administrations-dienstleistungen für den Kunden durchführt, hat der Kunde vor jedem angekündigten Zugriff von e-Delux auf die Kundensysteme eine Datensicherung durchzuführen. Für Schäden, die durch das Fehlen einer solchen Datensicherung entstehen, ist der Kunde verantwortlich. Dem Kunden ist bekannt, dass eine Auftragserteilung seinerseits ebenfalls zu einer Datensicherung verpflichtet.

§18 Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Für die vertraglichen Beziehungen zwischen e-Delux und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht. Erfüllungsort der von E-Delux zu erbringenden Leistungen ist Erkrath, Gerichtsstand ist Düsseldorf.

§ 19 Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit e-Delux media services. Sie gelten auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner vone-Delux media services, bzw. auf die Dienste von e-Delux media services, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen.

Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.

Auftragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§20 Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

Anlage 1
1. Sonderbedingungen Sellinterface von e-Delux GmbH

1. Quellcode, Gewährleistungsausschluss

1.1 Der Quellcode wird zusammen mit einer Beschreibung in einer Art der Ausgestaltung herausgegeben, die den Kunden in die Lage versetzt, selbst die Software zu pflegen, weiter zu entwickeln, zu verbessern und mit anderer Software zu verbinden. Der Kunde erhält an allen Fassungen des Quellcodes und der Dokumentationen im Zeitpunkt der jeweiligen Erstellung ein Nutzungsrecht. Der Kunde wird den Quellcode wie eigene vertrauliche Informationen behandeln und Dritten nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung zugänglich machen und diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichten.

1.2 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde das Programm (Quellcode und/oder Objektcode) ändert oder in dieses in sonstiger Weise eingreift, es sei denn, dass der Eingriff für den Fehler erkennbar nicht ursächlich ist.

2. Updates

2.1 Updates von Software stellen freiwillige Leistungen von e-Delux dar und stehen nur dem Erstlizenznehmer zur Verfügung.

2.2 Der Kunde erhält 1 Jahr lang nach Erwerb der Software kostenlose Updates. Nachfolgende Updates sind kostenpflichtig Die Kosten ergeben sich aus den bei Angebot und Buchung erklärten Hinweisen sowie aus den aktuellen Preislisten.

2.3 Soweit der Kunde individuelle Erweiterungen des System installiert hat, ist eine Gewährleistung bei den Updates ausgeschlossen (insbesondere aber nicht abschließend bei PDF Templates, Shop Templates, eigene Apps, individuell beauftragte Erweiterungen).

2.4 Soweit der Kunde Veränderungen an der Maske/Funktion vorgenommen hat, verliert er nach dem Update den Anspruch auf die bisherigen Masken.

2.5 Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Update Installationen zu Ausfallzeiten bis zu 24 Stunden kommen kann. Ein Erstattungsanspruch sowie Schadensersatzansprüche gegen e-Delux auf Grund dieses Ausfalls sind ausgeschlossen.

3. Support

3.1 Der Support erfolgt werktags zwischen 9 und 17 Uhr per Telefon- oder Ticketsystem, außerhalb der genannten Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ausschließlich per Ticketsystem.

3.2 Soweit im Angebot nichts anderes ausgewiesen, ist der Support kostenpflichtig.

3.3 Die Tarife für den Telefon- und/oder Ticketsupport richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

3.4 Der Support zu einzelnen Funktionen/Apps kann von E-Delux eingestellt werden.

4. Server-, Browser Kompatibilität

4.1 Der Kunde stellt die für die Inbetriebnahme der Software notwendige Hardware und Betriebssystemsoftware sowie ggf. ein funktionsfähiges Netzwerk bereit.

 

4.2 e-Delux hält Listen von Server- und Browser Namen bereit, unter denen eine Kompatibilität mit der Software garantiert wird. Für Server oder Browser, die nicht in den Listen geführt werden, übernimmt e-Delux keine Gewährleistung, Garantie oder Haftung. Der Kunde verpflichtet sich, selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Software mit der eigenen Hardware und dem eigenen Netzwerk kompatibel ist.

4.  Abschnitt: Sonderbedingungen für Individualprogrammierung 

1. Leistungen

 

1.1 e-Delux entwickelt für den Kunden Individualsoftware bzw. passt Standardsoftware an die spezifischen Bedürfnisse des Kunden an. Die exakte Spezifikation ergibt sich regelmäßig aus dem Einzelvertrag, dem Angebot, ggf. erstellten Blueprints, Workflows und/oder Pflichtenheft.

 

1.2 Sonstige Angaben oder Anforderungen einschließlich Grafiken und Abbildungen sowie sonstige Leistungsdaten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Gleiches gilt für die Installation und Integration von Software, die Migration oder das Einpflegen von Datenbeständen, die Anfertigung von Datenträgern zur Weitergabe an Dritte, Webhosting, Schulungen und sonstige Nebenleistungen.

 

2. Pflichten des Kunden

 

2.1 Der Kunde liefert e-Delux ein Pflichtenheft, das Bestandteil des Vertrages ist. e-Delux hat die Möglichkeit, sich an der Erstellung zu beteiligen. Auf Wunsch unterbreitet e-Delux dem Kunden ein Angebot für eine Mitwirkung oder die vollständige Erstellung des Pflichtenheftes.

 

2.2. Der Kunde stellt e-Delux auf dessen Anforderung unverzüglich alle Unterlagen, Informationen und/oder Daten für die Individualprogrammierung zur Verfügung. Darüber hinaus stellt der Kunde e-Delux alle benötigten Zugangsdaten, Listen, Personal zur Verfügung.

 

2.3 der Kunde ist verpflichtet, alle Schnittstellen und Unternehmensprozesse umgehend nach Bereitstellung und vor der Einführung zu testen und auf Mängel zu überprüfen.

 

3. Umfang der Nutzungsberechtigung

 

3.1 Die Software ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die e-Delux dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und – Durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich e-Delux zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat e-Delux entsprechende Verwertungsrechte.

 

3.2 e-Delux räumt dem Kunden ein einfaches, unbefristetes und beschränkt übertragbares Nutzungsrecht an der Software ein. Der Erwerb des Nutzungsrechtes steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung. Zuvor hat der Kunde lediglich ein vorläufiges, schuldrechtliches Nutzungsrecht.

 

3.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vertragssoftware gemäß der Anzahl und der Art der von ihm erworbenen Lizenzen zu nutzen.

 

3.4 Bei der Programmierung von Web-Seiten wird vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall eine Internet-Server-Lizenz mit folgendem Inhalt erteilt: Die Software darf durch den Lizenznehmer auf einem an das Internet angeschlossenen Server als eine einzelne Webanwendung installiert und zum Abruf über die im Vertrag bezeichneten Internetdomains bereitgehalten werden. Für den Inhalt der Website ist der Kunde selbst verantwortlich.

 

3.5 Der Kunde darf Kopien der Software ausschließlich zur Ausübung seines Nutzungsrechtes und zu Sicherungszwecken herstellen. Kopien im Arbeitsspeicher darf der Kunde im Rahmen des bestimmungsgemäßen Programmablaufes erstellen. Von e-Delux überlassene Unterlagen dürfen nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.

 

3.6 e-Delux versieht den Code der Software, die Benutzeroberfläche und die Dokumentation mit Hinweisen auf die Urheberschaft von e-Delux. Der Kunde darf diese Hinweise ohne Zustimmung von e-Delux nicht ändern oder verfälschen. Der Kunde versieht im Falle der Veränderung oder Verbindung von Software oder Dokumentation in zumutbarem Umfang den Code der Software, die Benutzeroberfläche und die Dokumentation mit Hinweisen auf die Urheberschaft von e-Delux.

 

3.7 e-Delux wird der Weitergabe der Software (ganz oder teilweise) an einen Dritten unter folgenden Bedingungen zustimmen:

 

- Der Kunde übergibt dem Dritten (soweit vorhanden) die Original-Datenträger, löscht alle anderen Kopien, insb. auf Datenträgern, in Fest- oder Arbeitsspeichern, gibt die Nutzung endgültig auf und bestätigt e-Delux schriftlich die Erfüllung dieser Pflichten.

 

- Der Dritte erklärt schriftlich gegenüber e-Delux, dass er die Regeln dieses Vertrages, insbesondere des § 3 unmittelbar gegenüber e-Delux einhält und

 

- der Weitergabe stehen keine wichtigen Gründe wie z.B. eine Konkurrenzsituation zwischen e-Delux und dem vorgesehenen Erwerber entgegen. Die Zustimmung von e-Delux bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.

 

3.8 Der Kunde darf die Schnittstelleninformation der Software nur in den Schranken des § 69e UrhG dekompilieren und erst dann, wenn er schriftlich e-Delux von seinem Vorhaben unterrichtet und mit einer Frist von wenigstens zwei Wochen um Überlassung der erforderlichen Informationen gebeten hat. Vor jeder Einschaltung von Dritten verschafft der Kunde e-Delux eine schriftliche Erklärung des Dritten, dass dieser sich unmittelbar e-Delux gegenüber zur Einhaltung der unter Ziff. 3 genannten Bedingungen verpflichtet.

 

3.9 Alle anderen Verwertungshandlungen, insb. die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von e-Delux nicht erlaubt.

 

3.10 Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. von e-Delux, die dem Kunden vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum von e-Delux.

 

3.11 e-Delux kann die Nutzungsrechte des Kunden aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insb. vor, wenn der Kunde die Vergütung nicht zahlt oder trotz schriftlicher Abmahnung in erheblicher Weise gegen seine Pflichten aus den vorstehenden Absätzen verstößt. Wenn das Nutzungsrecht nicht entsteht oder endet, kann e-Delux vom Kunden die Rückgabe der überlassenen Gegenstände verlangen.

 

4. Change Requests

 

4.1 Der Kunde kann bis zur Abnahme Leistungsänderungen und – Ergänzungen der vertraglich vereinbarten Anforderungen an die Software verlangen, die im Rahmen des Projektes liegen, es sei denn, sie wären für e-Delux unzumutbar.

 

4.2 Einigen sich die Parteien auf nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges (Change Requests), so führt dies zur Anpassung der getroffenen Vereinbarung. Eine Änderung des Leistungsumfanges liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde Änderungen eines schon erbrachten Leistungsteiles begehrt und die erbrachte Leistung weder von der dem Vertrag zu Grunde gelegten Aufgabenstellung bzw. den vertraglichen Vereinbarungen abweicht noch sonst ein Mangel vorliegt.

 

4.3 e-Delux hat das Recht zur Vergütungsanpassung. Die Anpassung der Vergütung orientiert sich an der kalkulatorischen Grundlage der bereits vereinbarten Vergütungsregelung. Der Lauf vereinbarter Fristen zur Erreichung bestimmter Projektziele wird um einen angemessenen Zeitraum verlängert.

 

5. Referenzen

 

e-Delux ist berechtigt, Firma und Logo des Kunden in Referenzlisten aufzuführen und diese im Internet oder in Printmedien zur sachlichen Information zu veröffentlichen. 

 

6. Abnahme

 

6.1 e-Delux liefert dem Kunden zur Durchführung der nach Art, Umfang und Dauer im Pflichtenheft festgelegten Funktionsprüfung der erstellten Software eine Programmkopie in kodierter und Eingabebereiter Form. Dabei hat e-Delux dem Kunden zugleich die gesamte zugehörige Dokumentation zu übergeben.

 

6.2 Ergibt die Funktionsprüfung, dass die Leistung von e-Delux der Leistungsbeschreibung im Pflichtenheft entspricht, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme des Werkes.

 

6.3 Erklärt der Kunde die Abnahme nicht in einer angemessenen Frist, kann ihm e-Delux eine Frist zur Abgabe der Erklärung von zwei Wochen setzen. Das Programm gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde weder die Abnahme erklärt, noch die Gründe für eine Verlängerung der Funktionsprüfung nennt und selbst keine Nachfrist gesetzt hat. e-Delux wird dem Kunden bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

 

7. Gewährleistung von Sachmängeln

 

7.1 Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, nichterfüllten Systemvoraussetzungen o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.

 

7.2 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse).

 

7.3 Der Kunde teilt e-Delux offenkundige Mängel schriftlich oder über das zur Verfügung gestellte Ticketsystem mit und wird e-Delux bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem auftretende Probleme konkret beschrieben werden. e-Delux kann die Mangelbeseitigung nach eigener Wahl vor Ort oder durch Fernwartung erbringen. Über das Ticketsystem wird so ein Fehler Reporting erstellt.

 

7.4 Bei Sachmängeln kann e-Delux zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von e-Delux durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung eines Programms, das den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass e-Delux Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.

 

7.5 Soweit ein vom Kunde mitgeteilter Fehler nicht festgestellt werden kann oder auf einen Bedienungsfehler oder auf sonstige Umstände, die nicht im Verantwortungsbereich von e-Delux liegen, zurückzuführen ist, trägt der Kunde die Kosten von e-Delux nach den vereinbarten bzw. üblichen Tarifen.

 

8. Schulungen/erweiterter Support

 

8.1 E-Delux bietet Schulungen und Beratungen an. Die Schulungsanfragen sind ausschließlich über das bereitgestellte Ticketsystem zu stellen. Die Beratungsanfragen sind über das Support Portal an E-Delux zu richten.

   

8.2 Die von E-Delux angebotenen Beratungen sind kostenpflichtig. Dies gilt sowohl für Beratung zu Apps, Funktionen und Systemprozessen per Telefon und Email als auch per Ticket. Die Kosten für die jeweiligen Beratungen sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.

 
Arbeitsleistungen
Arbeitsstunden für Erweiterungen und Anpassungen

1. Quellcode, Gewährleistungsausschluss

  Nettopreis
Programmierung / Technik (PHP, Ajax, JavaScript) 1 74,90 € *
Schulung bei Ihnen vor Ort (Dauer ca. 8 Stunden) zzgl. Anfahrt 1299,90 € *
Anfahrten bis 50 km von unserem Standort 99,00 € *
Anfahrten ab 50 km bis 150 km von unserem Standort 199,00 € *
Anfahrten ab 150 km bis 250 km von unserem Standort 299,00 € *
Anfahrten ab 250 km bis 350 km von unserem Standort 399,00 € *
Anfahrten ab 350 km Auf Anfrage
Monatliches Abonnement für Plenty-Teilnehmer 50 EUR (1 Jahr) und 85 EUR (ab 2 Jahr)
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